File:AUT Steyr COA.svg

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Summary

Das älteste Siegel der "erbarn burger von Steier" mit der Umschrift + SIGILLVM . CIVIVM . IN . STIRA hängt an einer Schenkungsurkunde vom Jahre 1304; es zeigt einen zweitürmigen, auf steinigem Boden stehenden Torbau mit aufgeschlagenen Torflügeln und Satteldächern, über dem Lughäuschen der dreieckige österreichische Bindenschild, beiderseits der schmalen Türme je ein Schildchen mit einem einwärts gekehrten Panther. Frühestens 1392 nachweisbar erscheint im Siegel mit der Frakturumschrift "+ sigillvm . civivm . civitatis . styre" das Pantherwappen nunmehr an dominanter Stelle zwischen zwei dachlosen Türmen anstelle des Tores; darüber schräggestellt der kleine landesfürstliche Bindenschild. - Seit dem 16. Jahrhundert erscheint nur mehr der Panther allein im Stadtwappen, so im Siegel mit der Umschrift "der . statt . steir . klainer . secret", Abdruck auf einem Reversbrief vom 6. Juni 1511; die erste farbige Darstellung des Steyrer Stadtwappens - weißer Panther in Blau! - findet sich im Rieder Sebastiani-Bruderschaftsbuch vom Jahre 1503. - Am 13. Jänner 1512 gestattete Kaiser Maximilian I. der Stadt als besonderes Vorrecht das Siegeln in rotem Wachs. - Das SIGILLUM . CIVITATIS . STYRENSIS des infolge der josephinischen Verwaltungsreform 1786 eingerichteten Magistrates der Stadt zeigt das Wappen mit dem Panther untergeordnet als Brustschildchen des nunmehr das Siegelfeld beherrschenden k. u. k. Doppeladlers. - Mit dem Ende der Monarchie 1918 wurde der Pantherschild wieder eigenständiges Wappen der Stadt, erstmals gesetzlich festgelegt mit der Beschreibung im "Stadtrecht für die landesunmittelbare Stadt Steyr" vom 30. Jänner 1936. Mit der Steyrer Gemeindestatusnovelle vom 22. Juni 1959 wurden die Wappenbeschreibung und die Festlegung der Stadtfarben in das alte, seit 1948 wieder in Kraft gesetzte Gemeindestatut vom Jahre 1930 neu aufgenommen und auch im "Statut für die Stadt Steyr 1992 (StS 1992)" beibehalten.
Das zur ursprünglich blau-weißen Gruppe der bajuwarisch-karantanischen "Pantherfamilie" zählende Fabeltier ist das signifikante Wappenbild der nach ihrem Leitnamen als Otakare bezeichneten Markgrafen, später Herzöge der Steiermark, die ihren Stammsitz in Steyr hatten.

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current01:23, 9 January 2017Thumbnail for version as of 01:23, 9 January 2017500 × 619 (50 KB)127.0.0.1 (talk)Das älteste Siegel der "erbarn burger von Steier" mit der Umschrift + SIGILLVM . CIVIVM . IN . STIRA hängt an einer Schenkungsurkunde vom Jahre 1304; es zeigt einen zweitürmigen, auf steinigem Boden stehenden Torbau mit aufgeschlagenen Torflügeln und Satteldächern, über dem Lughäuschen der dreieckige österreichische Bindenschild, beiderseits der schmalen Türme je ein Schildchen mit einem einwärts gekehrten Panther. Frühestens 1392 nachweisbar erscheint im Siegel mit der Frakturumschrift "+ sigillvm . civivm . civitatis . styre" das Pantherwappen nunmehr an dominanter Stelle zwischen zwei dachlosen Türmen anstelle des Tores; darüber schräggestellt der kleine landesfürstliche Bindenschild. - Seit dem 16. Jahrhundert erscheint nur mehr der Panther allein im Stadtwappen, so im Siegel mit der Umschrift "der . statt . steir . klainer . secret", Abdruck auf einem Reversbrief vom 6. Juni 1511; die erste farbige Darstellung des Steyrer Stadtwappens - weißer Panther in Blau! - findet sich im Rieder Sebastiani-Bruderschaftsbuch vom Jahre 1503. - Am 13. Jänner 1512 gestattete Kaiser Maximilian I. der Stadt als besonderes Vorrecht das Siegeln in rotem Wachs. - Das SIGILLUM . CIVITATIS . STYRENSIS des infolge der josephinischen Verwaltungsreform 1786 eingerichteten Magistrates der Stadt zeigt das Wappen mit dem Panther untergeordnet als Brustschildchen des nunmehr das Siegelfeld beherrschenden k. u. k. Doppeladlers. - Mit dem Ende der Monarchie 1918 wurde der Pantherschild wieder eigenständiges Wappen der Stadt, erstmals gesetzlich festgelegt mit der Beschreibung im "Stadtrecht für die landesunmittelbare Stadt Steyr" vom 30. Jänner 1936. Mit der Steyrer Gemeindestatusnovelle vom 22. Juni 1959 wurden die Wappenbeschreibung und die Festlegung der Stadtfarben in das alte, seit 1948 wieder in Kraft gesetzte Gemeindestatut vom Jahre 1930 neu aufgenommen und auch im "Statut für die Stadt Steyr 1992 (StS 1992)" beibehalten.<br> Das zur ursprünglich blau-weißen Gruppe der bajuwarisch-karantanischen "Pantherfamilie" zählende Fabeltier ist das signifikante Wappenbild der nach ihrem Leitnamen als Otakare bezeichneten Markgrafen, später Herzöge der Steiermark, die ihren Stammsitz in Steyr hatten.
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